Förderung und interkommunale Beschaffung
Mehrere Länder fördern die Beschaffung mobiler Fahrzeugsperren, fast immer unter einer Bedingung: Kommunen schließen sich zusammen, beschaffen gemeinsam und nutzen die Sperren gemeinsam. Diese Seite fasst die Programme in Hessen und Rheinland-Pfalz zusammen, mit Stand und Quelle. Verbindlich sind die jeweiligen Förderrichtlinien; vor einem Antrag die Angaben beim Land prüfen.
Hessen: Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“
Das Land Hessen fördert seit dem 1. Mai 2025 über die Rahmenvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit Kooperationen von Kommunen, die Veranstaltungssicherheit gemeinsam organisieren, darunter die gemeinsame Beschaffung und Nutzung mobiler Fahrzeugsperren. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände, nicht Veranstalter oder Unternehmen. Eine Kooperation umfasst in der Regel mindestens drei Kommunen, benötigt Beschlüsse der Gemeindevertretungen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, muss auf Dauer, mindestens fünf Jahre, angelegt sein und eine Einsparung von mindestens 15 Prozent im Jahr gegenüber der Einzelumsetzung nachweisen. Die Förderung ist eine einmalige Zuwendung: 75.000 Euro bei drei Kommunen, 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Das Land stellt für 2026 bis zu 1,5 Millionen Euro bereit; im Juni 2026 war der fünfzehnte Antrag mit insgesamt 55 Kommunen bewilligt, im September 2026 nannte das Ministerium 17 Kooperationen mit 61 Kommunen und kündigte die Fortführung an. Beispiele: Hünfelden mit Bad Camberg, Brechen und Selters (100.000 Euro), Pfungstadt, Griesheim und Weiterstadt, Neu-Anspach, Usingen und Grävenwiesbach sowie Wehrheim, Schmitten und Weilrod (je 75.000 Euro). Wichtig: Die reine Anschaffung von Sperren ist nicht förderfähig; gefördert wird die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung, wobei Folgekosten der Investition wie Abschreibungen, Zinsen und Mieten in die Einsparberechnung einfließen dürfen.
Quellen: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Pressemitteilungen vom 21.01.2026 (Hünfelden), 02.02.2026 („Kommunen bündeln Sicherheit bei Veranstaltungen“) und 29.06.2026 („75.000 Euro für mehr Veranstaltungssicherheit“); Beratungszentrum Interkommunale Zusammenarbeit Hessen, Programmseite und „FAQ zum Sofortprogramm“ (Stand 24.04.2025 und 15.05.2025); Pressebericht zur Vorstellung des Leitfadens „Sicherheit bei Veranstaltungen“ vom 28.09.2026 (17 Kooperationen, 61 Kommunen). Abgerufen am 21.10.2026.
Rheinland-Pfalz: „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“
Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat mit Fördergrundsätzen vom 29. Oktober 2025 eine Sonderförderung der interkommunalen Zusammenarbeit für die gemeinsame Anschaffung und Nutzung mobiler Zufahrtsschutzsysteme aufgelegt, zunächst als Pilotförderung für 2025 und 2026. Antragsberechtigt waren Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz; eine Kommune aus dem Verbund stellt den Antrag für alle. Voraussetzungen: ein neuer Kooperationsverbund aus mindestens drei Kommunen, Beschlüsse der Gremien, ein gemeinsames Konzept zu Nutzung, Lagerung, Wartung und Einsatz, eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung, eine Einsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber der getrennten Beschaffung sowie der Fortbestand des Verbunds und die Nutzung der Sperren über mindestens fünf Jahre. Die Zuwendung ist ein Festbetrag: bis zu 105.000 Euro bei drei Kommunen, bis zu 140.000 Euro bei vier und mehr Kommunen. Die Antragsfrist endete am 31. März 2026, der Förderzeitraum am 30. September 2026; eine Fortführung prüft das Land nach Haushaltslage und Bedarf. Nach Presseberichten gingen rund zwanzig Anträge ein, gefördert wurden zum Beispiel Bendorf mit Nachbarkommunen sowie Bingen, Bad Kreuznach, Ingelheim und Gau-Algesheim (je 140.000 Euro) und Budenheim, Mainz und Bodenheim (105.000 Euro).
Quellen: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, „IKZ-Sonderförderung ‚Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz‘ – Fördergrundsätze“ vom 29.10.2025 (Nr. 4 bis 7); Beschlussvorlage Gemeinderat Budenheim vom 04.02.2026; Pressemitteilungen der Stadt Bendorf und Presseberichte Rheinpfalz, Rhein-Ahr-Anzeiger, Nahe-News (2026). Abgerufen am 21.10.2026.
Andere Länder
Für andere Länder waren uns im Oktober 2026 keine laufenden Landesprogramme speziell für mobile Fahrzeugsperren bekannt. Wer außerhalb von Hessen und Rheinland-Pfalz beschafft, fragt beim Innenministerium oder beim kommunalen Spitzenverband seines Landes nach. Wir ergänzen diese Seite, sobald uns belastbare Angaben vorliegen.
Was nach der Beschaffung bleibt
Mit der Förderung kommen Pflichten: ein gemeinsames Konzept, die Nutzung über Jahre, oft ein Einsatz- und Schulungskonzept und ein Leitfaden für Veranstalter. Vor allem aber muss der Verbund den Einsatz der Sperren für jede Veranstaltung planen: Welche Elemente kommen an welche Zufahrt, wie breit sind die Lücken, wo bleibt die Durchfahrt für die Feuerwehr, wer baut auf, wer besetzt. Genau dafür ist ZFS-Project gebaut: Die beschafften Sperrsysteme werden mit ihren Prüfnachweisen für den Verbund freigeschaltet, jede Kommune plant ihre Veranstaltungen selbst und Aufbauplan, Ladeplan und Lieferschein beziehen sich auf den gemeinsamen Bestand. Schulungen für die Mitarbeiter des Verbunds bietet excepto an.
Eigene Sperren einsetzen in ZFS-Project · Schulungen · Fahrzeugsperren produktneutral ausschreiben
Diese Zusammenfassung ist keine Rechts- oder Förderberatung. Fristen, Beträge und Bedingungen ändern sich; maßgebend sind die Förderrichtlinien und Auskünfte der Länder. Stand: 21. Oktober 2026.
Planung im Verbund
In der Online-Vorführung zeigen wir, wie ein Verbund seine gemeinsam beschafften Sperren in ZFS-Project plant.
Online-Vorführung anfragenMarie-Curie-Straße 6 · 34123 Kassel
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